FortschrittsanzeigeSeite wird geladen

Einheitlicher Ansprechpartner - Anerkennung von Berufsqualifikationen

Anerkennung Berufsqualifikation

Willkommen beim EA ST!

Der EA unterstützt Sie beim Stellen Ihres Antrags auf Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen - egal, in welchem Staat Sie die Qualifikation erworben haben, - egal, welche Staatsbürgerschaft Sie selbst haben, - egal, ob Sie eine Aufenthalts- oder Arbeitsberechtigung für DE haben: Sie können in Sachsen-Anhalt die Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation mit der Qualifikation feststellen lassen, die Sie in Sachsen-Anhalt benötigen um einen bestimmten Beruf (deutscher Referenzberuf) ausüben zu können. Wenn für die Ausübung dieses Berufes eine staatliche Erlaubnis erforderlich ist, können Sie hier den entsprechenden Antrag stellen.

Eine Aufenthalts- oder eine Arbeitserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsrechts können Sie hier leider nicht beantragen!

Sofern Sie Unterstützung beim Finden des angestrebten deutschen Referenzberufes wünschen oder die für die Gleichwertigkeitsprüfung zuständige Stelle nicht kennen: http://www.anerkennung-in-deutschland.de. Sofern Sie weitere Beratung und persönliche Unterstützung wünschen: http://www.sachsen-anhalt.netzwerk-iq.de
Quelle: Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt
Version 1.2