JavaScript ist abgeschaltet. Sie können fortfahren, aber wir empfehlen, JavaScript einzuschalten, damit Sie das folgende Formular komfortabel und mit allen Funktionen nutzen können. Anerkennung Berufsqualifikation Willkommen beim EA ST!Der EA unterstützt Sie beim Stellen Ihres Antrags auf Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen - egal, in welchem Staat Sie die Qualifikation erworben haben, - egal, welche Staatsbürgerschaft Sie selbst haben, - egal, ob Sie eine Aufenthalts- oder Arbeitsberechtigung für DE haben: Sie können in Sachsen-Anhalt die Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation mit der Qualifikation feststellen lassen, die Sie in Sachsen-Anhalt benötigen um einen bestimmten Beruf (deutscher Referenzberuf) ausüben zu können. Wenn für die Ausübung dieses Berufes eine staatliche Erlaubnis erforderlich ist, können Sie hier den entsprechenden Antrag stellen.Eine Aufenthalts- oder eine Arbeitserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsrechts können Sie hier leider nicht beantragen! Sofern Sie Unterstützung beim Finden des angestrebten deutschen Referenzberufes wünschen oder die für die Gleichwertigkeitsprüfung zuständige Stelle nicht kennen: http://www.anerkennung-in-deutschland.de. Sofern Sie weitere Beratung und persönliche Unterstützung wünschen: http://www.sachsen-anhalt.netzwerk-iq.de Quelle: Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt Version 1.2 Dialogverlauf Öffnen/Schließen Anerkennung Berufsqualifikation Auswahl des anzuerkennenden Berufs Arbeitsausübung Angaben zur Gleichwertigkeitsfeststellung Europäischer Berufsausweis (EBA) Angaben zum Antragsteller Anlagen Erklärungen Abbrechen Zurück Weiter