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eGewerbeAnmeldung

Gewerbeanmeldung

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Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Diese kann entweder durch den Gewerbetreibenden selbst oder durch einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer erfolgen.

Ein Gewerbe ist
  • jede erlaubte (das heißt nicht sozial unwertige), selbständige (das heißt insbesondere im eigenen Namen und in der Regel auf eigene Rechnung) ausgeübte Tätigkeit,
  • die auf Gewinnerzielung gerichtet und
  • auf Dauer angelegt ist.

Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
  • nicht erlaubte Tätigkeiten (sozial unwertige und damit generell verbotene Tätigkeiten),
  • Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft,
  • freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler oder
  • die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angezeigt werden.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Sachsen-Anhalt
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