Fortschrittsanzeige

eGewerbeUmmeldung

Gewerbeummeldung

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Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel beziehungsweise die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Bei Verlegung eines Gewerbebetriebes über die Gemeindegrenzen hinaus sind eine Gewerbeabmeldung für die frühere Betriebsstätte und eine Gewerbeanmeldung für die neue Betriebsstätte erforderlich.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Sachsen-Anhalt
Neben der Ummeldung (Anzeigepflicht) haben Sie die Möglichkeit, andere Veränderungen dem Gewerbeamt auf freiwilliger Basis mitzuteilen. Für diese freiwilligen Mitteilung erhalten Sie in der Regel keine Empfangsbescheinigung im Sinne von § 15 Absatz 1 GewO und es entstehen keine Gebühren. Sollten Sie für diese freiwillige Änderungsanzeige im Ausnahmefall dennoch eine Bestätigung wünschen, kontaktieren Sie dafür bitte gesondert das zuständige Gewerbeamt.
Bitte geben Sie das Datum der tatsächlichen Änderung der gewerblichen Tätigkeit ein. Schließen

Ummeldungsgrund

Version 2.1